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Neues ESF-Bundesprogramm in Vorbereitung: Akti(F) – Aktiv für Familien und ihre Kinder

Mitte August soll neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden

Mitte August erwartet die Bundesregierung die Veröffentlichung der neuen ESF-Förderrichtlinie, nach der dann mit einer Bewerbungsfrist von 6 Wochen Anträge zum neuen Förderprogramm Akti(f) – Aktiv für Familien und ihre Kinder gestellt werden können. Die Anträge sollen dann über Zuwes eingereicht werden.

Ziel von Akti(f) ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe für Familien, die von Ausgrenzung und Armut bedroht sind, zu verbessern. Die Maßnahmen richten sich sowohl an Eltern als auch an deren Kinder.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Dazu zählen Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Diese können mit einem Fördervolumen von 0,5 bis zu 2,5 Millionen Euro gefördert werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Bildung von Kooperationsverbünden mit den Kommunen und ein Begleitschreiben der Kommune.

Start der ersten Projekte soll dann im Februar 2020 sein.

Quelle und weitere Details

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