Foto: Bergische Gesellschaft
18. Aug 2016 Förderung der Beschäftigung
Die Anforderungen an die Betriebe und ihre Beschäftigten sind durch die zunehmende Dynamik in der Wirtschaft in den letzten Jahren enorm gestiegen. Um hier bestehen zu können gewinnt für die Menschen die Verbesserung ihrer Qualifikation und der Erhalt ihrer Gesundheit immer mehr an Bedeutung. Auch für die Unternehmen sind Investitionen in die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Investitionen in die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit ihrer Betriebe.
Die drei zentralen Handlungsfelder dieses Ansatzes zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, unter besonderer Berücksichtigung des Gender Mainstreaming, sind:
Die Landesregierung NRW unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen mit verschiedenen Förderangeboten. So können die Betriebe unterstützt von Beratungsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen.
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