Corona-Regelungen zur Umsetzung von ESF-Projekten in NRW

MAGS NRW veröffentlicht neue Regelungen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat im Zuge des erneuten coronabedingten Lockdowns in dieser Woche die  „FAQ für Zuwendungsempfangende“ auf seiner Internetseite erneuert. Zuwendungsempfangende von ESF-Projekten können der Auflistung entnehmen, welche Regelungen in diesen Zeiten für die Umsetzung der Programme / Projekte gelten und wie z.B. mit den Beschränkungen gemäß der Coronaschutzverordnung umgegangen werden kann.

Weitere Informationen des MAGS NRW zu ESF-finanzierten Programmen / Projekten finden Sie ebenfalls hier.

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