UPDATE: Basissprachkurse, BBE und Bildungsscheck: neue Richtlinien

UPDATE: die neue Richtlinie des MAIS Förderrichtlinie ESF 1.11.2016

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns gebeten, Sie über die Beantragung von Beratungspauschalen für das Jahr 2017 wie folgt zu informieren:

 

Die Zuwendungsempfänger sollten bis Mitte November die Anträge für das Jahr 2017 stellen (Durchführungszeitraum: 01.01.2017 bis 31.12.2017).

Die Anträge für 2017 sollen aus haushaltstechnischen Gründen bis zu einem Betrag von max. 10.000 Euro pro Beratungsstelle gestellt werden (es können auch niedrigere Beträge beantragt werden, wenn abzusehen ist, dass weniger Beratungen geleistet werden).

Sofern Kopfstellen Antragsteller sind, kann für jede einzelne Beratungsstelle maximal dieser Betrag beantragt werden.

Die Kopfstellen können die Pauschalen nach Bedarf auf die Beratungsstellen verteilen.

Reichen die Pauschalen im Jahresverlauf nicht aus, können jederzeit Erhöhungsanträge gestellt werden.

 

Bildungsscheck-Beratungen, die vor dem 01.01.2017 durchgeführt wurden, werden noch mit einem Betrag von 32,50 € pro Beratung von einzelnen Beschäftigten und Berufsrückkehrenden bzw. 65,-€ pro Beratung von Unternehmen gefördert. Beratungen ab dem 01.01.2017 werden mit den neuen, höheren Beträgen gefördert. Im individuellen Zugang sind diese auf 40,-€ je Beratung und im Unternehmenszugang auf 70,-€ je Beratung erhöht worden.

 

Auch bei den Beratungen zur beruflichen Entwicklung werden die Beratungsstunden, die vor dem 01.01.2017 durchgeführt wurden, noch mit einer Pauschale in Höhe von 49,-€ je Beratungsstunde gefördert. Beratungsstunden ab dem 01.01.2017 werden mit 55,-€ je Beratungsstunde gefördert.

Sofern ein Beratungsprozess in 2016 und 2017 stattfand/stattfindet, werden die Beratungsstunden des Jahres 2016 mit dem alten Förderbetrag und die Beratungsstunden des Jahres 2017 mit dem höheren Betrag gefördert.

 

Die neuen Antragsvordrucke (unter https://www.mags.nrw/esf-antrag) für das jeweilige Beratungsprogramm beinhalten bereits die neuen Beratungspauschalen.

 

Unsere Ansprechpartner/-innen in der fachlichen Begleitung der Programme Bildungsscheck und BBE stehen Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.

Die aktuellen Formulare finden Sie hier:

3-4-antrag-beratung-zur-beruflichen-entwicklung-stand-02-03-16

3-3-1-1-antrag-weiterbildungsberatung-unternehmen-stand-02-03-16

Förderrichtlinie ESF 1.11.2016

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