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UPDATE: Projektaufruf der Landesregierung zur Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen (ESF und EFRE)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem 28. Februar 2019 den nächsten Stichtag zur Einreichung von Projektbewerbungen im Fachkräfteaufruf bekannt gegeben.

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt mit dem Projektaufruf zur Fachkräftesicherung das Ziel, vorhandene Fachkräftepotentiale zu stärken und weiterzuentwickeln, um eine Fachkräftelücke möglichst nicht entstehen zu lassen und aktuelle Fachkräftebedarfe auszugleichen. Der Projektaufruf der Programme des ESF und EFRE (2014 – 2020) wird getragen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Ministerin für Schule und Bildung, dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Interessierten Trägern, Institutionen und Unternehmen wird empfohlen, sich vor Einreichen eines Projekt-Beitrags durch die zuständige Regionalagentur beraten zu lassen.

Quelle

Im Fokus des Fachkräfteaufrufes liegen die folgenden Handlungsfelder:

  • Handlungsfeld 1: Stärkere Nutzung des Erwerbspotentials
  • Handlungsfeld 2: Stärkere Berücksichtigung des technischen Wandels mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, Vernetzung und Industrie 4.0
  • Handlungsfeld 3: Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur

 

Zur Teilnahme berechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern
  • Kommunen sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure
  • Vereine und Stiftungen (Verbände)

 

Der nächste Stichtag für die Einreichung der Bewrbungsunterlagen beim für Arbeit zuständigen Ministerium ist der 28.02.2019. Weitere Stichtage sind der 31.05.2019, der 30.09.2019, der 31.01.2020 und der 31.05.2020. Vorhaben aus Handlungsfeld 3 können laufend eingereicht werden. Die Beiträge müssen zum o.g. Termin vollständig schriftlich vorliegen und sind ungebunden, ungeheftet und einseitig auf DIN A 4 bedruckt sowie gelocht einzureichen. Zusätzlich sind die Dokumente elektronisch an die Adresse fachkraefteaufruf@mags.nrw zu übermitteln oder auf Datenträger im pdf-Format mitzuliefern.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Gemeinsamen Projektaufruf der Programme des ESF und des EFRE (2014 –2020) zur Initiative der Fachkräftesicherung des Landes Nordrhein-Westfalen

Weitere Links:

https://www.mags.nrw/esf-aufrufe

https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/projektaufrufe/fachkraeftesicherung-nrw/

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