Neuer ESF-Programmaufruf für die Weiterbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Weiterbildung Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Bereich der lebens- und erwerbsweltbezogenen Weiterbildung zur Verfügung. Gefördert werden zusätzliche Bildungsangebote, die die individuelle Beschäftigungsfähigkeit sowie die persönlichen und beruflichen Handlungskompetenzen verbessern. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, aktiv am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzuhaben.

Die Interessenbekundungen werden über drei Projektagenturen gebündelt an die zuständigen Ministerien (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, ESF Verwaltungsbehörde) weitergeleitet. Die Zuständigkeit der drei Projektagenturen ist grundsätzlich so aufgeteilt, dass die Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft den Landesverband der Volkshochschulen als Ansprechpartner haben, die konfessionellen Weiterbildungseinrichtungen die Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung in NRW e.V. und alle anderen Einrichtungen die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben DGB/VHS Nordrhein-Westfalen.

Die Interessenbekundungen können vom 27.02.2017 bis 17.03.2017 für Maßnahmen, die zwischen dem 01.08.2017 und dem 31.07.2018 beginnen, bei den Projektagenturen eingereicht werden. Spätestes Enddatum dieser Maßnahmen ist der 30.09.2019.

Die genannten Zeiträume sind verbindlich, so dass Interessenbekundungen sowie geplante Maßnahmen, die außerhalb der Zeiträume liegen, nicht berücksichtigt werden.

Alle Infos: Website des MAIS, www.mags.nrw

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