Quelle: MAGS

„Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ – Landesregierung stellt neues Aktionsprogramm vor

Landesregierung startet neues Programm zur Bekämpfung von Kinderarmut

Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann hat ein neues Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut gestartet. „In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der Sozialleistungsbezieher bei den Minderjährigen mehr als doppelt so stark gestiegen wie bei der Bevölkerung insgesamt. Das bereitet mir große Sorgen. Wir können es nicht hinnehmen, dass es für junge Menschen immer schwieriger wird, sich aus prekären Lebensverhältnissen zu befreien. Daher müssen wir gerade für sie etwas gegen die Verfestigung von Armut und sozialer Ausgrenzung tun“, sagte Laumann zur Vorstellung des Aktionsprogramms „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“. Für das Programm stehen jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir fördern Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien, bei denen die Armut groß und die Perspektiven schlecht sind“, erklärte der Minister. Im Fokus stünden Stadtquartiere, in denen besonders viele Kinder und Jugendliche Sozialleistungen wie etwa „Hartz IV“ beziehen, was in der Regel auf die Langzeitarbeitslosigkeit oder geringe Erwerbseinkommen von Eltern zurückzuführen ist. „Wir wollen den Menschen in benachteiligten Quartieren Chancen für eine bessere Zukunft geben“, so Laumann.

Dabei setzt er auf bessere Zugänge zu Beratungs-, Mitwirkungs- und Gesundheitsangeboten: „Ich denke zum Beispiel an sogenannte Quartiers-Kümmerer, die auf Heranwachsende zugehen und ihnen helfen, Widerstände zu überwinden und Übergänge wie den von der Schule in Ausbildung oder Beruf zu meistern. Auch Projekte, die etwa durch Sport oder ausgewogene Ernährung für ein gesundes Aufwachsen sorgen, können gefördert werden.“ Vor diesem Hintergrund sei das neue Aktionsprogramm auch eine notwendige und sinnvolle Ergänzung der Arbeitsmarkt- und Ausbildungsprogramme der Landesregierung.

Nach der neuesten Kurzanalyse zur Sozialberichterstattung des Landes ist bei den unter 18-Jährigen die Mindestsicherungsquote von 15,8 Prozent im Jahr 2011 auf 20,1 Prozent im Jahr 2016 gestiegen, während dieser Anteil bei der Bevölkerung insgesamt im selben Zeitraum von 10,2 auf 12,0 Prozent angestiegen ist. Absolut ist die Zahl der minderjährigen Sozialleistungsbezieher in Nordrhein-Westfalen von 471.415 zum Jahresende 2011 auf 598.364 zum Jahresende 2016 gestiegen.

Quelle: (http://www.sozialberichte.nrw.de/sozialberichterstattung_nrw/kurzanalysen/Kurzanalyse-02-2018.pdf)

Förderung aus dem Aktionsprogramm „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ können beispielsweise Kommunen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen, Sport und Kulturvereine, Integrationszentren und -agenturen beantragen. Hierfür stehen bis zum Jahr 2020 jährlich acht Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung MAGS, 11. Juni 2018

 

Der Aufruf wurde gestartet

 

Das Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ruft vom 11. Juni 2018 an zur Einreichung von Anträgen auf Projektförderung zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in besonders benachteiligten Quartieren auf. Über den Projektaufruf „Zusammen im Quartier – Kinder stärken – Zukunft sichern“ stellt das MAGS jährlich bis zu acht Millionen Euro zur Verfügung. Landesmittel und Mittel des ESF werden hier sinnvoll verknüpft und die Fördermittel zu Gunsten besonders von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher deutlich erhöht.

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden, Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Akteure, die für das Quartier aktiv sind, wie z.B. Kirchen- und Moscheegemeinden, Sozialverbände, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen, Sport- und Kulturvereine, Integrationszentren und –agenturen, Migrantenselbstorganisationen und Familienbildungsstätten. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und das Projekt in Nordrhein-Westfalen durchführen. Der Antragsteller muss eine juristische Person sein (z.B. Gebietskörperschaft, eingetragener Verein, gemeinnützige GmbH).

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden an den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt für kommunale Träger mindestens 20 Prozent und für nicht kommunale Träger mindestens 10 Prozent (Anteilfinanzierung).

Geförderte Personalstellen sollten einen Stellenanteil von 25 Prozent einer Vollzeitstelle nicht unterschreiten.

Die Mindestförderdauer je Projekt beträgt zwölf Monate.

Der Durchführungszeitraum ist auf den 31.12.2020 begrenzt. Förderbeginn ist frühestens der 1. August 2018.

Projektanträge können ab sofort laufend eingereicht werden. Zu bestimmten Stichtagen im Jahr werden zur Förderung empfohlene Projekte ausgewählt. Für einen Förderbeginn in 2018 endet die Antragsfrist am 20. Juli 2018 (Einreichung beim MAGS per Mail oder auf dem Postweg, s. Zif. 14 und 19 der Begleitinformation). Die Förderung von Projekten, die nach dem 20. Juli 2018 beantragt werden, ist voraussichtlich erst ab 2019 möglich.

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem unten beigefügten Links zu dem Programmaufruf und den dazu gehörigen Begleitinformationen.

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