Weiterbildung: Der neue Bildungsscheck 2016 NRW

Mit dem Bildungsscheck fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Im Fokus stehen dabei vor allem formal Geringqualifizierte und weiterbildungsferne Beschäftigte. In Rahmen der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds richtete sich der Bildungsscheck ab 2015 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.

Die wesentlichen Kernelemente der Förderung:

Zielgruppen
  • un- und angelernte Beschäftigte
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • ältere Beschäftigte ab 50 Jahren
  • beschäftigte Zugewanderte
  • befristet Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Berufsrückkehrende

· Es gibt weiterhin einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.

· Die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR.

· Unter Berücksichtigung der begrenzt  zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der nordrhein-westfälische Bildungsscheck auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500,- EUR liegt.

· Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000,- EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000,- EUR) nicht übersteigt.

Einen sehr guten Überblick über die Fortbildungsangebote in NRW gibt es hier: Weiterbildung in NRW

Alle Infos des Landes zum Bildungsscheck ab 2016 finden Sie hier: Bildungsscheckinfo

 

Bildungsscheck NRW

Bildungsschecks beinhalten einen Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsausgaben für Beschäftigte in KMU. Förderfähige Weiterbildungsausgaben sind Entgelte, die von Weiterbildungsanbietern der beruflichen Weiterbildung für die Teilnahme an den Bildungsangeboten erhoben werden sowie  Prüfungsentgelte. Die beruflichen Weiterbildungsangebote dienen der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, indem sie Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vermitteln. Beschäftigte finden Zugang zum Bildungsscheck auf individuellem Wege oder über ihre Betriebe. Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsberatungsstelle ausgegeben.

Ihre regionalen Fachberatungsstellen finden Sie hier:

Beratung für Beschäftigte und Betriebe

VHS Remscheid
Scharffstr. 4-6
42853 Remscheid

Alfons Ströter
Telefon 02191 16-3491
Alfons.Stroeter@remscheid.de

Gudrun Poppe
02191 16-3489
Gudrun.Poppe@remscheid.de

Berufsbildungszentrum der Remscheider Metall- und Elektroindustrie gGmbH
Wüstenhagener Str. 18-26
42855 Remscheid

Christina Bollenbeck
Telefon 02191 9387-0
c.bollenbeck@bzi-rs.de

Gerhard Breitkopf
Telefon 02191 9387-0
info@bzi-rs.de

IHK Lehrwerkstatt Solingen
Schützenstraße 204
42659 Solingen

Christina Bollenbeck
Telefon 02191 9387-0
c.bollenbeck@bzi-rs.de

Gerhard Breitkopf
Telefon 02191 9387-0
info@bzi-rs.de

Bergische VHS Solingen
Birkenweiher 66
42651 Solingen

Sonja Christofzyk
Telefon 0212 2902420
sonja.christofzyk@bergische-vhs.de

Bergische VHS Wuppertal
Auer Schulstr. 20
42103 Wuppertal

Georg Wondorf
Telefon 0202 563-4705
georg.wondorf@bergische-vhs.de

Deutsche Angestellten-Akademie
Uellendahler Straße 27-29
42107 Wuppertal

Dr. Doris Scharfenberg
Telefon 0202 493089-12
doris.scharfenberg@daa.de 

WIPA GmbH & Co.KG Wuppertal
Alte Freiheit 5
42103 Wuppertal

Ines Schlochtermeyer
Telefon 0202 698007-86
i.schlochtermeyer@wipa-wuppertal.de

Birgit Soldin
Telefon 0202 698007-78
b.soldin@wipa-wuppertal.de

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