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Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG): Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020

Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mit 5 Punkten

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll zum 01.01.2020 novelliert werden. 5 Punkte sollen dabei die duale Berufsaus- und Fortbildung in Deutschland fit und attraktiv für die Zukunft machen.

  • Ab 2020 soll eine ausgewogene Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt werden, welche schrittweise Jahr für Jahr erhöt wird. Die Tarifbindung eines Betriebes hat dabei aber immer Vorrang vor der Mindestvergütung.
  • Höherqualifizierende Berufsausbildung soll weiter gestärkt werden. Durch eine einheitliche und international anschlussfähige Abschlussbezeichnung auf drei Fortbildungsstufen (Geprüfte/r Berufsspezialist, Bachelor Professional, Master Professional) soll die Eigenständigkeit und gleichzeitig die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung gezeigt werden.
  • Die Berufsausbildung in Teilzeit soll zu einer echten Alternative werden und dabei auch neue Zielgruppen ansprechen.
  • Auszubildenden, welche eine auf einander aufbauende Berufsausbildung absolvieren, soll es leichter gemacht werden, sich Prüfungsleistungen und einschlägige Abschlüsse anrechnen zu lassen. Auch Ausbildungsdauer soll vereinfacht anrechenbar werden.
  • Bürokratieabbau und Modernisierung sollen zum einen dabei helfen Prüfungen bei Kammern und Prüfungsausschüssen zukunftsfähig durchführen zu können und zum anderen den Auszubildenden Auslandsaufenthalte einfacher möglich machen und ihre Erfahrungen und Vorbildungen leichter anrechenbar machen.

Quelle: https://www.bmbf.de/files/Factsheet_BBiG-Novelle.pdf

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