Quelle: MAGS NRW

Neue MAGS NRW-Aufrufe – Initiative „Wiedereinstieg“

Initiative „Wiedereinstieg“ – MAGS NRW veröffentlicht vier Aufrufe

Mit der Initiative „Wiedereinstieg“ veröffentlicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vier Aufrufe. Gefördert wird die Initiative durch REACT-EU-Mittel der Europäischen Union. Schwerpunkt ist die Integration von Arbeitslosen auf den Arbeitsmarkt, mit dem Ziel die Folgen der Corona-Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzumildern und Arbeitslosen eine nachhaltigen Wiedereinstieg auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Vier Aufrufe veröffentlicht

Wettbewerb „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“

Digitalisierung und Klimaschutz stellen die Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Gleichzeitig sind es aber auch die Branchen und Arbeitsbereiche, in denen perspektivisch immer mehr Menschen eine Beschäftigung finden können. Mit einem Wettbewerb werden deshalb gute Ideen und engagierte Menschen gesucht, die ein neues Geschäftsfeldes mit einem Bezug zur digitalen und/oder nachhaltigen Erholung der Wirtschaft aufbauen und dabei nachhaltige Beschäftigungsperspektiven für Langzeitarbeitslose schaffen. Ziel ist die sozialversicherungspflichtige Einstellung mindestens einer langzeitarbeitslosen Person. Die Entwicklung und Umsetzung der Strategie für den Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes sowie die Einstellung und Einarbeitung eines langzeitarbeitslosen Menschen fördert das Ministerium mit maximal 50.000 Euro.

Förderaufruf

„Aktion 10.000 Perspektiven“

Neueinstellungen in Zeiten der Pandemie sind für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft mit einem hohen Mehraufwand verbunden. In den Unternehmen sind zusätzliche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu ergreifen. Hinzu kommt die Einführung in die digitalen Arbeitsprozesse und neuen Abläufe. Insbesondere die Einstellung und Einarbeitung unter den besonderen Herausforderungen in einer Pandemie von Personen, die bereits längere Zeit ohne eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt waren, stellt gerade für kleineren Betriebe eine große Hürde dar. Mit einer einmaligen Einarbeitungspauschale in Höhe von 1.500 Euro sollen Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden daher bei der Neueinstellung von einer Person, die Leistungen nach dem SGB II bezogen hat oder langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III war, unterstützt werden. Die Einarbeitungspauschale kann sechs Monate nach einer Neueinstellung beantragt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht.

Förderaufruf

Kooperativen Beschäftigung

Mit dem Teilhabechancengesetz sind neue Fördermöglichkeiten für ehemalige Langzeitarbeitslose geschaffen worden. Mit Lohnkostenzuschüssen von bis 100 % in der Anfangszeit und einer langfristigen Fördermöglichkeit von bis zu fünf Jahren, werden Arbeitgeber bei der Einstellung einer langzeitarbeitslosen Person unterstützt. Mit der „Kooperativen Beschäftigung (KoBe)“ wird die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen flankiert. Gefördert werden Kooperationen von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen mit Unternehmen der Privatwirtschaft. Damit sollen auch für besonders arbeitsmarktferne Arbeitslose, die im Rahmen einer Beschäftigung nach § 16i SGB II gefördert werden, die Übergangschancen in ungeförderte Beschäftigung verbessert werden. Dazu fördert das Land bei ausgewählten Trägern die Stellen einer Netzwerkoordination, zur Entwicklung der Verbünde aus Unternehmen, Trägern und Jobcentern, und eines Betriebcoaches, um eine fachliche Anleitung bei der täglichen Arbeit im Betrieb sicherzustellen und eine Qualifizierung der Beschäftigten am Arbeitsplatz („trainig-on-the-job“) zu ermöglichen.
Die Frist für den Aufruf ist bereits abgelaufen und die ausgewählten Projekte konnten zum 1. Oktober 2021 starten.

Aufsuchende Stabilisierungsberatung

Während mit der „Aktion 10.000“ und dem Wettbewerb „100 Ideen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ neue Beschäftigungsperspektiven für Arbeitslose geschaffen werden, legt die aufsuchende Stabilisierungsberatung einen Fokus auf die nachhaltige Sicherung der neu aufgenommenen Beschäftigungsverhältnisse. In ganz Nordrhein-Westfalen wird damit eine Beratungsstruktur erprobt, die ehemalige Langzeitarbeitslose dabei unterstützen sollen, eventuell auftretenden Probleme nach der Arbeitsaufnahme frühzeitig zu lösen und einem Abbruch bzw. einer Kündigung des neuen Arbeitsverhältnisses entgegenzuwirken. Das Angebot richtet sich in gleichem Maße an Betriebe, die einen Arbeitslosen eingestellt haben. Ein Fokus der Stabilisierungsberatung liegt auf der aufsuchenden Arbeit. Hierdurch sollen Menschen und Betriebe erreicht werden, die die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nach Aufnahme der Beschäftigung abgebrochen haben. Damit werden neue Wege und Konzepte erprobt, um Ansatzpunkte bei Unternehmen und ehemaligen Arbeitslosen für eine Stabilisierung neu aufgenommener Beschäftigungsverhältnisse zu identifizieren. Dabei sollen die aufsuchenden Stabilisierungsberater und –beraterinnen auch mit Jobcentern und Arbeitsagenturen zusammenarbeiten, um für das Angebot zu werben sowie Branchen und Arbeitgeber mit hohen Zahlen vorzeitiger Vertragsauflösungen identifizieren.

Förderaufruf

Quelle: https://www.mags.nrw/esf-react-eu-wiedereinstieg

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