Quelle: MAGS NRW
15. Mrz 2021 Inklusionsscheck NRW: Kann auch in 2021 wieder beantragt werden
Veröffentlicht um 07:36 Uhr
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Der Inklusionsscheck NRW wird fortgesetzt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2021 wieder Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Durch den „Inklusionsscheck NRW“ werden auch in diesem Jahr wieder 600.000 € durch Fördergelder bereitgestellt. Vereine, Organisationen und Initiativen können dazu für ihre Aktionen in NRW eine Pauschalförderung in Höhe von 2.000 € beantragen. Insgesamt können so in NRW bis zu 300 Maßnahmen durch den Inklusionsscheck NRW gefördert werden.
Beantragt werden kann der Inklusionsscheck NRW unkompliziert und barrierefrei über die Internetseite: www.inklusionsscheck.nrw.de.
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