Quelle: MAGS NRW

Inklusionsscheck NRW: Kann auch in 2021 wieder beantragt werden

Der Inklusionsscheck NRW wird fortgesetzt

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt auch im Jahr 2021 wieder Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Durch den „Inklusionsscheck NRW“ werden auch in diesem Jahr wieder 600.000 € durch Fördergelder bereitgestellt. Vereine, Organisationen und Initiativen können dazu für ihre Aktionen in NRW eine Pauschalförderung in Höhe von 2.000 € beantragen. Insgesamt können so in NRW bis zu 300 Maßnahmen durch den Inklusionsscheck NRW gefördert werden.

Beantragt werden kann der Inklusionsscheck NRW unkompliziert und barrierefrei über die Internetseite: www.inklusionsscheck.nrw.de.

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