ESF-Aufruf: „Beratungsstellen Arbeit“

Projektaufruf veröffentlicht

Das MAGS NRW hat den ESF-Projektaufruf „Beratungsstellen Arbeit“ veröffentlicht. Das Förderangebot richtet sich gemäß aktueller ESF-Förderrichtlinie an erwerbslose Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen sowie an Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Die Förderung der „Beratungsstellen Arbeit“ soll am 01.01.2021 beginnen. Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 24.06.2020 (Dienstschluss) bei der zuständigen Regionalagentur ein (Quelle).

Der Durchführungszeitraum beträgt 24 Monate und läuft vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022.

Weitere Details zu Finanzierungshöhe, dem Interessensbekundungsverfahren, Fristen etc. entnehmen Sie bitte dem Aufruf zur Interessensbekundung.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/esf-aufrufe

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