MAGS NRW
05. Mrz 2019 Bildungsscheck NRW: individueller Zugang erweitert
Der individuelle Zugang zum Bildungsscheck NRW wurden zum 01. März 2019 erweitert
Seit dem 01. März 2019 haben auch Selbstständige wieder die Möglichkeit über den individuellen Zugang im Bildungsscheckverfahren eine Weiterbildungsförderung zu beantragen. Für sie gelten, wie für alle anderen Interessenten im individuellen Zugang, folgende Zugangsbeschränkungen:
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro (mehr als 40.000 bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.
- Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten
Für Beschäftigte mit geringem Einkommen (bis max. 20.000 Euro Jahreseinkommen) gibt es zudem die „Bildungsprämie„.
Nicht mehr gilt die Grenze von 249 Beschäftigten im Bertrieb beim individuellen Zugang. Im individuellen Zugang ist der Bildungsscheck jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße zu erhalten.
Die Förderquote beträgt weiterhin 50% (höchstens aber 500 €). Beantragt werden kann der Bildungsscheck bei einer Bildungsscheckerstberatungsstelle in Ihrer Nähe.
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