Quelle: MAGS NRW
25. Mai 2022 Beratungsstellen Arbeit – Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren
Die Arbeit der Beratungsstellen Arbeit soll auch 2023 bis 2025 fortgeführt werden
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Internetseite einen Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren für die Beratungsstellen Arbeit (2023 – 2025) veröffentlicht. Interessierte Träger werden aufgerufen ihr Interesse bis zum 20. Juni 2022 (per E-Mail) zu bekunden.
Seit Januar 2021 beraten die Beratungsstellen Arbeit neben erwerbslosen Menschen auch Menschen, die von Arbeitsausbeutung bedroht oder betroffen sind. In jeder Gebietskörperschaft in NRW gibt es eine Beratungsstelle Arbeit. Sie beraten in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und arbeiten eng mit weiteren regionalen Partnern zusammen. Mit über 60.000 Beratungen im Jahr 2021 sind die BSA ein elementarer Teil des nordrhein-westfälischen Beratungsnetzwerks gegen Arbeitsausbeutung. Mit dem neuen Aufruf sollen die BSA nunmehr 3 weitere Jahre gefördert werden.
Details zur Interessensbekundung können Sie den folgenden Unterlagen entnehmen:
- Aufruf Beratungsstellen Arbeit
- Anlage 1 regionale Stellenkontingente
- Anlage 2 Formblatt Interessenbekundung
- Anlage 3 Muster Konzept
Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben steht Ihnen die Regionalagentur gerne zur Verfügung.
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