Quelle: BSW

Ausbildungsprogramm NRW – Start zum 01. September 2018

1000 neue Ausbildungsplätze für NRW

Die Landesregierung NRW stellt bis zum Jahr 2022 das „Ausbildungsprogramm NRW“ bereit. Das ESF-geförderte Programm möchte auch die regionalen Unterschiede im Ausbildungsmarkt reagieren und diesen begegnen. Dazu sollen ab dem 01. September 2018 jährlich 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze gefördert werden. Ziel des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ist es, den Jugendlichen die Möglichkeit einer abgeschlossenen Ausbildung zu geben. Dies ist die Grundlage für eine dauerhafte Beschäftigung und somit ein selbstbestimmtes Leben.

Durch die Ausbildungsförderung sollen Betriebe dazu motiviert werden zusätzlich auszubilden. Profiteure des Programms sind Städte und Kreise mit einer Bewerber-Stellen-Relation ungünstiger als 1:1.

 

Eckpunkte:

  • Ausbildungsverträge: Betriebe schließen reguläre Ausbildungsverträge mit den Jugendlichen ab.
  • Ausbildungsvergütung:Das MAGS bezuschusst durch ESF-Fördergelder in den ersten beiden Ausbildungsjahren die Ausbildungsvergütung mit 400 € pro Monat. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung ist an den Ausbildungsbetrieb (Weiterleitungspartner) weiterzuleiten.
  • Zusätzlichkeit: Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein.
  • Teilnehmergewinnung: Arbeitsagenturen und Jobcenter schlagen Bewerberinnen und Bewerber für einen Ausbildungsplatz vor. Die Besetzung erfolgt im Zusammenwirken mit Bildungsträger und Ausbildungsbetrieb.
  • Ausbildungsberufe: Im Regionalen Ausbildungskonsens wird eine „Positivliste“ zu Ausbildungsberufen verabschiedet, die gute Übernahmechancen besitzen und eine realisierbare Nachfrage bei den Jugendlichen erwarten lassen. Grundsätzlich sind alle Ausbildungsberufe nach BBiG/HWO förderfähig (2 – 3,5-jährig).

 

Quelle: https://www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw

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