TP_Wichernhaus_2016-07-20

Ausbildungsprogramm NRW – Programmaufruf zum Interessenbekundungsverfahren für den zweiten Durchgang des Ausbildungsprogramms NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ruft aktuell zum Intereffensbekundungsverfahren für den zweiten Durchgang des Ausbildungsprogramms NRW auf:

Zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt hat die Landesregierung erstmalig in 2018 das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Mit dem Ausbildungsprogramm werden zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht gefördert. Der Programmkonzeption folgend, ergeht für den zweiten Durchgang des Programms, mit Beginn 2019, nun ein neuer Programmaufruf zur Interessenbekundung durch Bildungsträger.

Quelle

Der zweite Durchgang des Ausbildungsprogramms beginnt mit einer vorgelagerten dreimonatigen Akquisephase am 01.06.2019. Die Programmdurchführungszeit ist daran anschließend zwei Jahre, vom 01.09.2019 bis 31.08.2021.

Interessierte Träger sind mit dem Programmaufruf aufgefordert, ab sofort ihre Interessenbekundung für das Platzkontingent in einer Gebietskörperschaft unter Hinzufügung eines  Umsetzungskonzepts, dem Nachweis der AZAV Zertifizierung und dem Formular zu den Trägergrunddaten bis zum 11.02.2019 an die zuständigen Regionalagenturen (für das Bergische Städtedreieck: tayouri@bergische-gesellschaft.de oder francke@bergische-gesellschaft.de) zu senden.
Die Auswahl der Träger orientiert sich an den folgenden Kriterien:

• Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung
• Konzept der Programmumsetzung
• Strukturen und Rahmenbedingungen des Trägers
• Kooperationen und regionale Einbindung

Die G.l.B unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales durch fachliche Stellungnahmen zu den vorgelegten Interessenbekundungen. Eine Stellungnahme zur regionalen Einschätzung der Trägerkonzepte erfolgt durch die jeweils zuständige Regionalagentur (in Abstimmung mit den Kommunalen Koordinierungsstellen und den regionalen Arbeitsagenturen/Jobcentern).

Bitte beachten Sie für Ihre Terminplanung, dass für die berücksichtigten Träger am 12.04.19 eine Informationsveranstaltung im Arbeitsministerium vorgesehen ist.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programmaufruf, der Platzverteilung im Ausbildungsprogramm NRW (2019 – 2021) und der Vorlage für die Interessensbekundung.

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