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Ausbildungsprogramm NRW: Neuer Durchgang, neue Bewerbungen, neue Regeln! Wichtige Trägerinformation!

Mit dieser Meldung möchten wir Sie sowohl organisatorisch als auch inhaltlich über die wichtigsten Veränderungen im neuen Programmdurchlauf des Ausbildungsprogramms NRW 2021 informieren.

Achtung: Die Förderung des Ausbildungsprogramms ab dem Durchgang 2021 erfolgt nicht auf der Grundlage der aktuell gültigen Förderrichtlinie. Grundlage des Programms und damit auch des Aufrufes bildet die neue ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Diese befindet sich derzeit noch im Entwurfsstadium und im Genehmigungsverfahren und wurde daher noch nicht veröffentlicht.

Da die neue Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht ist, istes notwendig, die relevanten förderrechtlichen Passagen mit in den Programmaufruf einfließen zu lassen.

 

Außerdem wollen wir Sie insbesondere auf folgende Änderungen im Ablauf aufmerksam machen:

  • Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen beträgt lediglich 3 Wochen und endet am 23.02.2021 (Dienstschluss).
  • Die Interessensbekundungen sind elektronisch an das MAGS zu richten (IB-Ausbildungsprogramm2021@mags.nrw.de). Unbenommen davon erfolgen die Konzeptbewertungen durch die Regionalagenturen und die GIB wie bislang.
  • Die Auswahlkriterien wurden angepasst. Die Ausführung zu den einzelnen Kriterien darf zudem nur noch über die Anlage 3 zum Programm erfolgen (nicht mehr über ein eigenes Konzeptpapier).

 

Die wichtigsten inhaltlichen Veränderungen haben wir im Anhang für Sie zusammengefasst: Veränderungen im Ausbildungsprogramm NRW 2021.

 

Die Veröffentlichung des Aufrufs finden Sie auf den Seiten des MAGS.

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