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Ausbildungsprogramm NRW: Aufruf zum Interessensbekundungsverfahren für den dritten Durchgang

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ruft zum Interessensbekundungsverfahren auf

 

Zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt hat die Landesregierung erstmalig in 2018 das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Mit dem Ausbildungsprogramm werden zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht, gefördert. Der Programmkonzeption folgend, ergeht für den dritten Durchgang des Programms, mit Beginn 2020, nun ein neuer Programmaufruf zur Interessenbekundung durch Bildungsträger.

Quelle

Das Interessensbekundungsverfahren für den dritten Durchgang des Ausbildungsprogramms NRW (01.06.2020 – 31.08.2022) startet am 10. Januar 2020. Bis zum 07. Februar 2020 können interessierte Träger ihre Konzepte einreichen. Pro Gebietskörperschaft (Remscheid, Solingen, Wuppertal) sind dazu seperate E-Mails mit den notwendigen Antragsunterlagen an den Leiter der Regionalagentur Bergisches Städtedreieck, Herrn Oliver Francke (francke@bergische-gesellschaft.de), zu übersenden.

Im Zeitraum vom 10. Februar bis zum 13. März 2020 findet dann die Konzeptbewertung seitens der Regionalagentur statt, sodass eine Auswahl der Träger bis zum 10. April erfolgen kann.

Folgende Antragsunterlagen sind im Zuge des Interessensbekundungsverfahrens einzureichen: ein Umsetzungskonzept, ein Zertifikat über die AZAV-Zertifizierung und das Formular Trägergrunddaten Ausbildungsprogramm NRW 2020. Die Dokumente sind jeweils als einzelne PDF-Datei (drei einzelne Dateien) einzureichen.

Bei Rückfragen zum Verfahren, stehet Ihnen die Regionalagentur gerne zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte ebenfalls folgenden Unterlagen:

Programmaufruf Ausbildungsprogramm NRW 2020

Platzverteilung Ausbildungsprogramm NRW 2020

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