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Aktueller Autorisierungsprozess für das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi

„Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags ist aktuell eine der größten Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch wichtig, die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen fest zu etablieren.

Hier setzt das Förderprogramm „go-digital“ an: Mit seinen drei Modulen „IT-Sicherheit„, „Digitale Markterschließung“ und „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ richtet sich „go-digital“ gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten.“

(Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html)

Aktuell können sich Beratungsunternehmen für das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie autorisieren lassen (https://autorisierung.bmwi-go-digital.de/app/users/login/autorisierungsantrag).

Konzept des Förderprogramms ist es, dass die autorisierten Beratungsunternehmen die bürokratischen Erfordernisse für KMUs und Handwerksbetriebe mindern, in dem sie die Antragsstellung, die Beratungsdienstleistung, die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung übernehemen.

Informationen zu den Grundlagen der Förderung:

 

„Kriterien für zu fördernde Unternehmen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
    • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
    • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

 

Kriterien an Beratungsunternehmen für eine Autorisierung:

  • Fachliche Expertise
  • Wirtschaftliche Stabilität
  • Gewähr einer wettbewerbsneutralen Beratung
  • Bezug zu kleinbetrieblichen Beratungsklientel
  • Zusammenarbeit mit (Fach-) Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Erfüllung und Gewährleistung der Qualitätsstandards

 

Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.“

(Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html)

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die oben genannten Websites und / oder wenden sich an:

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sachgebiet go-digital
Uhlandstraße 88 – 90
10717 Berlin

06196 – 908 1006

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