Ab 1.11.2016: Basissprachkurse wird zum ESF-Richtlinienprogramm

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass die bisher über
das Verfahren der AG-Einzelprojekte abgewickelte Projektreihe „Basissprachkurse
zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ zum ESFRichtlinienprogramm
wird. Dadurch wird das Verfahren für Sie deutlich
vereinfacht. Es werden keine Aufrufe, Interessenbekundungen und Bewertungsverfahren
mehr erforderlich sein. Die Antragstellung erfolgt zukünftig
direkt bei der Bewilligungsbehörde (die örtlich zuständige Bezirksregierung).
Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
ganzjährig über ihren Antrag entschieden.
Die neue Richtlinie ist am 01.11.2016 auf der Homepage des Ministeriums
für Arbeit, Integration und Soziales NRW veröffentlicht worden:

Antrag BezReg „Basissprachkurs“ für Antragsteller

Quelle: G.I.B., Bottrop

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